Es war ein langer Prozess, den der Netzaktivist und Überwachungsgegner Tobias McFadden gegen Sony Music führen musste. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der Abweisung der Revision nun aber endgültig bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang als Gewerbetreibender nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten musste👍
„Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten.“ so McFadden.
„Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, haben wir im Laufe des Prozesses Deutschland- und Europarecht mitgeformt. Der Europäische Gerichtshof ist unserer Rechtsauffassung zur Stellung von WLAN-Betreibern gefolgt; beeinflusst vom Gutachten des Generalanwalts wurde das deutsche Telemediengesetz geändert und die ‚WLAN-Störerhaftung‘ abgeschafft.“
„Wir haben das lukrative Geschäftsmodell der Massenabmahnungen eingedämmt, WLAN-Betreiber gestärkt und damit vorangetrieben, dass endlich auch in Deutschland eine dezentrale WLAN-Versorgung durch kleine Anbieter wie z.B. Cafés und Restaurants möglich wird. Nach Abschluss des Prozesses werde ich mich jetzt verstärkt dem Ausbau von Freien Netzen in Bürgerhand und der Gemeinnützigkeit von Freifunk widmen.“
Die Freifunk-Community sagt herzlichen Dank für deinen Einsatz❤️