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Netzaktivist Tobias McFadden gewinnt Prozess um offenes WLAN gegen Musikkonzerm „Sony Music“ endgültig – Wir sagen Danke!

Es war ein langer Prozess, den der Netzaktivist und Überwachungsgegner Tobias McFadden gegen Sony Music führen musste. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der Abweisung der Revision nun aber endgültig bestätigt, dass McFadden seinen WLAN-Zugang als Gewerbetreibender nicht mit einem Passwort schützen oder gar abschalten musste👍

Tobias McFadden, Netzaktivist, Überwachungsgegner und Freifunker (CC-BY-NC Daniel Büchele)
Tobias McFadden, Netzaktivist, Überwachungsgegner und Freifunker (CC-BY-NC Daniel Büchele)

„Ich freue mich, dass der langjährige Prozess einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Wir wollten Rechtssicherheit auch und gerade für kleine Betreiber von offenen WLAN-Netzen erstreiten.“ so McFadden.

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Freifunk Mainz: „WLAN-Gesetz“ der Bundesregierung gefährdet Ausbau freier WLANs

stoerherhaftung wlanDas Bundeswirtschaftsminiserium (BMWi) hat gestern einen Entwurf zur Novelle des Telemediengesetzes (TMG) zur Neuregelung der Störerhaftung für WLANs („WLAN-Gesetz“) vorgestellt. Damit solle der Ausbau von offenen WLANs in Deutschland vorangetrieben werden. Die Freifunk-Mainz-Community kritisiert diesen Gesetzesentwurf. Er führe zur Verschlechterung der Rechtslage und würde so den Ausbau offener WLANs behindern.

„Der vom BMWi vorgelegte Entwurf zur Novelle des TMG zur Neuregelung der Störerhaftung stellt in der jetzigen Form eine Verschlechterung der gegenwärtigen Rechtslage dar“, macht Florian Altherr, Vorsitzender von Freifunk Mainz e.V., deutlich. Der Entwurf bewirke das glatte Gegenteil dessen, was er beabsichtige: Durch Gängelung von gewerblichen wie privaten Anbietern mit vorgeschalteten Seiten, bei denen man pro forma/placebo-mäßig Geschäftsbedigungen akzeptieren und Namen eingeben müsse, würden Nutzerinnen und Nutzer abgeschreckt. Anbieter würden mit unnötigen Pflichten belegt und noch mehr gehemmt als bereits heute, WLAN anzubieten. So sei ein schneller, flächendeckender Ausbau offener WLANs nicht möglich.

„Die Europäische Union hat zurecht das Ziel formuliert, die Zahl an offenen WLANs zu erhöhen, indem auch private Anbieter ihre WLANs anderen Menschen frei zugänglich machen“, so Altherr. Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen aber private Anbieter zukünftig die Namen aller Nutzerinnen und Nutzer erfassen. „Eine solche Pflicht stellt einen viel zu hohen technischen und organisatorischen Aufwand für Privatleute dar. Wir befürchten daher, dass in der Praxis niemand mehr offenes WLAN anbieten würde. Ein Verschlüsselungszwang würde zudem die bisherigen Bestrebungen freier Netze komplett konterkarieren“, so Altherr.

Altherr macht weiterhin deutlich: „Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft freien Zugang zum Internet haben – auch das erschwert der Gesetzesentwurf der Bundesregierung.“ Gleiches gelte auch für Touristen, die nicht bereit seien, die horrenden Preise kommerzieller WLAN-Anbieter zu entrichten oder ihre Daten dafür preiszugeben. Aus Datenschutzsicht sei es inakzeptabel, die Daten aller Nutzerinnen und Nutzer anlasslos zu erfassen. Statt den Ausbau freier Netze zu fördern, gefährde der aktuelle Gesetzesentwurf diesen, so die Freifunker.

Die Bundesregierung müsse daher dringend nachbessern und die Überwachungspflichten für WLAN-Betreiber aus dem Entwurf streichen. „Es bleibt nur zu hoffen, dass spätestens im Deutschen Bundestag der Gesetzesentwurf der Bundesregierung gründlich überarbeitet wird und die überzogenen Pflichten für WLAN-Anbieter gestrichen werden, damit in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Menschen ihr Netz öffnen und miteinander teilen“, so Florian Altherr abschließend.

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber Thema im Bundestag

IMG_20141016_204904Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist mal wieder Thema im Bundestag: GRÜNE und LINKE haben den Gesetzesentwurf des Digitale Gesellschaft e.V. eingebracht, der eine Änderung des Telemediengesetzes vorsieht.

Damit sollen Betreiber von öffentlichen WLANs, also auch Freifunker, explizit als „Diensteanbieter“ im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes definiert werden, um für sie die gleichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen wie sie für kommerzielle Internet Service Provider gelten. hib schreibt: Weiterlesen