Archiv der Kategorie: Vereinsangelegenheiten

Vereinsgründung fast abgeschlossen

Wir können bereits im Namen des Vereins Geschäfte tätigen. So lautet die Auskunft des Amtsgerichts, wo nun die letzte Hürde in Arbeit ist. Alle nötigen Unterlagen, Beglaubigungen und weiterer Papierkram sind erledigt und eingereicht. Jetzt warten wir auf den abschließenden Eintrag ins Vereinsregister.

Das bedeutet:

  • Wir sind als gemeinnützig anerkannt.
  • Die Gründungsmitglieder sind bereits gültige Mitglieder. 
  • Wir können bereits in Namen und auf Rechnung des Vereins Bestellungen tätigen
  • Es dürfen bereits Spendenquittungen ausgestellt werden

Nächste Schritte, wenn der Eintrag im Vereinsregister erfolgt ist:

  • Wir können ein Konto eröffnen
  • Wir können neue Mitglieder aufnehmen

Nun scharren wir mit den Hufen und hoffen auf eine schnelle Bearbeitung beim Amtsgericht.