Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist mal wieder Thema im Bundestag: GRÜNE und LINKE haben den Gesetzesentwurf des Digitale Gesellschaft e.V. eingebracht, der eine Änderung des Telemediengesetzes vorsieht.
Damit sollen Betreiber von öffentlichen WLANs, also auch Freifunker, explizit als „Diensteanbieter“ im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes definiert werden, um für sie die gleichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen wie sie für kommerzielle Internet Service Provider gelten. hib schreibt:
Ein dazu gemeinsam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf (18/3047) sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Vorgesehen ist, dass auch Betreiber von öffentlichen WLANs als „Diensteanbieter“ im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes anzusehen sind, so dass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Weiterhin sollen sich die Haftungsregelungen auch auf die sogenannte Störerhaftung erstrecken, in dem ausdrücklich eine Haftungsfreistellung „auch für Unterlassungsansprüche“ vorgesehen wird.
Zur Begründung ihrer Initiative schreiben die Fraktionen, dass ein leichter und kostengünstiger Zugang zum Internet Voraussetzung für die Teilhabe in der digitalen Gesellschaft sei. Eine solche Teilhabe möglichst allen Menschen zu ermöglichen und ihr entgegenstehende Hürden zu beseitigen, müsse politischer Handlungsauftrag sein, da sonst einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zum Internet unnötig erschwert werde. Zur besseren Teilhabe könnten nach Ansicht von Linken und Grünen die „Millionen privater und öffentlicher Funknetze“ (WLANs), die in Deutschland betrieben würden, beitragen. Derzeit schütze jedoch ein Großteil der WLAN-Betreiber seine Netze vor einer Mitnutzung durch Dritte, was vor allem in der rechtlichen Unsicherheit begründet liege.
Dieser Einschätzung schließen wir uns an: Aus Freifunk-Sicht wäre es super, wenn der Gesetzesentwurf durchkäme und damit Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs geschaffen würde. Noch mehr Menschen würden sich und ihr WLAN öffnen und Anderen zur Verfügung stellen. Komplizierte technische Umleitungen über das Ausland o.Ä. könnten entfallen und im Freifunk ließe sich noch mehr Dezentralität (ohne zentrale Uplink-Knoten) verwirklichen.
Bereits heute sind wir übrigens der Auffassung, als Diensteanbieter im Sinne des 8 TMG zu agieren. Die Rechtssprechung gibt uns dazu bisher aber noch nicht die volle Rückendeckung. Und auch die bisher bekannt gewordenen Pläne von CDU und SPD versprechen leider keine Besserung. Eine entsprechende gezielte gesetzgeberische Klarstellung wie oben wäre daher für den Auf- und Ausbau von freien WLAN-Netzen in Deutschland sehr hilfreich.
Mehr zum Thema vollständige Abschaffung der Störerhaftung und wie man diese unterstützen kannst, findet sich drüben beim Digitale Gesellschaft e.V.:
- Informiere dich, deine Freunde, Bekannten und Verwandten – Digitale Gesellschaft e.V. hat dafür eine ausführliche FAQ zusammengestellt
- Konktaktiere deinen Abgeordneten und informiere sie oder ihn über den Gesetzesentwurf
- Frag Abgeordnete auf Abgeordnetenwatch, ob ihnen das Problem bewusst ist und was sie zur Lösung unternehmen wollen. Schreib ihnen direkt Mails oder gehe in einer Bürgersprechstunde beim lokalen Abgeordneten vorbei.