Das Bundeswirtschaftsminiserium (BMWi) hat gestern einen Entwurf zur Novelle des Telemediengesetzes (TMG) zur Neuregelung der Störerhaftung für WLANs („WLAN-Gesetz“) vorgestellt. Damit solle der Ausbau von offenen WLANs in Deutschland vorangetrieben werden. Die Freifunk-Mainz-Community kritisiert diesen Gesetzesentwurf. Er führe zur Verschlechterung der Rechtslage und würde so den Ausbau offener WLANs behindern.
„Der vom BMWi vorgelegte Entwurf zur Novelle des TMG zur Neuregelung der Störerhaftung stellt in der jetzigen Form eine Verschlechterung der gegenwärtigen Rechtslage dar“, macht Florian Altherr, Vorsitzender von Freifunk Mainz e.V., deutlich. Der Entwurf bewirke das glatte Gegenteil dessen, was er beabsichtige: Durch Gängelung von gewerblichen wie privaten Anbietern mit vorgeschalteten Seiten, bei denen man pro forma/placebo-mäßig Geschäftsbedigungen akzeptieren und Namen eingeben müsse, würden Nutzerinnen und Nutzer abgeschreckt. Anbieter würden mit unnötigen Pflichten belegt und noch mehr gehemmt als bereits heute, WLAN anzubieten. So sei ein schneller, flächendeckender Ausbau offener WLANs nicht möglich.
„Die Europäische Union hat zurecht das Ziel formuliert, die Zahl an offenen WLANs zu erhöhen, indem auch private Anbieter ihre WLANs anderen Menschen frei zugänglich machen“, so Altherr. Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen aber private Anbieter zukünftig die Namen aller Nutzerinnen und Nutzer erfassen. „Eine solche Pflicht stellt einen viel zu hohen technischen und organisatorischen Aufwand für Privatleute dar. Wir befürchten daher, dass in der Praxis niemand mehr offenes WLAN anbieten würde. Ein Verschlüsselungszwang würde zudem die bisherigen Bestrebungen freier Netze komplett konterkarieren“, so Altherr.
Altherr macht weiterhin deutlich: „Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft freien Zugang zum Internet haben – auch das erschwert der Gesetzesentwurf der Bundesregierung.“ Gleiches gelte auch für Touristen, die nicht bereit seien, die horrenden Preise kommerzieller WLAN-Anbieter zu entrichten oder ihre Daten dafür preiszugeben. Aus Datenschutzsicht sei es inakzeptabel, die Daten aller Nutzerinnen und Nutzer anlasslos zu erfassen. Statt den Ausbau freier Netze zu fördern, gefährde der aktuelle Gesetzesentwurf diesen, so die Freifunker.
Die Bundesregierung müsse daher dringend nachbessern und die Überwachungspflichten für WLAN-Betreiber aus dem Entwurf streichen. „Es bleibt nur zu hoffen, dass spätestens im Deutschen Bundestag der Gesetzesentwurf der Bundesregierung gründlich überarbeitet wird und die überzogenen Pflichten für WLAN-Anbieter gestrichen werden, damit in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Menschen ihr Netz öffnen und miteinander teilen“, so Florian Altherr abschließend.